Unternehmen sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Handelspartner auf einer offiziellen Sanktionsliste stehen. Andernfalls drohen ihnen saftige Geldstrafen. Auch das Image leidet, wenn publik wird, dass Unternehmen mit sanktionierten natürlichen oder juristischen Personen Geschäftsbeziehungen pflegen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Sanktion?
Im Kontext internationaler Beziehungen und des internationalen Rechts sind Sanktionen eine Strafmaßnahme oder Strafe, die von einer oder mehreren Regierungen oder internationalen Gremien gegen ein Land, eine Einrichtung, eine Organisation oder eine Person verhängt wird. Dies soll die Betroffenen vor allem dazu bewegen, ihr Verhalten zu ändern und internationale Normen einzuhalten.
Was sind Sanktionslisten?
Laut Wikipedia ist eine Sanktionsliste „ein offizielles Verzeichnis, in dem Personen, Gruppen, Organisationen oder Wirtschaftsgüter (Waren) aufgeführt sind, gegen bzw. für die wirtschaftliche und/oder rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden. Während personen‑/organisationsbezogene Sanktionslisten der weltweiten Terrorismusbekämpfung und der Unterstützung von Embargos dienen, werden güterbezogene Sanktionslisten aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. Einfuhrzölle auf bestimmte, in einer Sanktionsliste aufgeführte Produkte) erlassen.“¹
Abgleich von Personen auf Sanktionslisten (Quelle: Melissa Data GmbH)
Eine hohe Datenqualität ist im Rahmen von Sanktionslistenprüfungen unabdingbar
Damit Unternehmen Verstöße und somit Geldstrafen vermeiden, müssen sie die aktuellen Sanktionslisten mit den Daten ihrer Kunden und Lieferanten abgleichen. Voraussetzung dafür ist, dass Informationen wie Firmenname, Adresse oder Kontaktdaten aktuell sind. Da sich diese Daten ändern können, sind Unternehmen gefordert, diese kontinuierlich zu validieren. Würden sie dies manuell vornehmen, wäre dies mit einem immensen Aufwand verbunden.
Auch Sanktionslisten werden regelmäßig aktualisiert, wie etwa der Ukraine-Krieg beweist. So hat allein die EU derzeit insgesamt 1.718 Personen und 419 Einrichtungen mit Sanktionen belegt.² Unabhängig davon existieren zahlreiche weitere Sanktionslisten wie die des Office of Foreign Assets Control (OFAC) sowie des US-amerikanischen Bankgeheimnisgesetzes und anderer internationaler Rechtsvorschriften. Eine Übersicht von Sanktionslisten finden Sie hier.
Unternehmen sind also nach der Validierung der Kontaktdaten ihrer Geschäftspartner gefordert zu prüfen, ob diese in einer Sanktionsliste aufgeführt sind. Auch dies ist bei manueller Durchführung sehr aufwendig und das Risiko, einen Eintrag zu übersehen, sehr hoch. Manuelle Überprüfungen sind aufwendig (Quelle: Melissa Data GmbH)
Risiken minimieren und Compliance sicherstellen
Deshalb ist es empfehlenswert, eine Software zur konsolidierten Validierung und zum Abgleich von Kontaktdaten zu implementieren. Unsere elektronische Identitätsprüfung (eIDV) ist beispielsweise ein internationaler Echtzeitdienst, der Namen, Telefonnummern, Anschriften und E-Mail-Adressen bereinigt, überprüft, standardisiert sowie vervollständigt und die Identität eines Kunden authentifiziert. Optional prüfen wir die Daten zusätzlich dahingehend, ob die Person in Sanktionslisten bzw. in Verzeichnissen politisch exponierter Personen (PEP) aufgeführt ist oder aber in Negativnachrichten auftaucht (Adverse Media Screening). So lassen sich Geschäftsrisiken minimieren und Imageschäden vermeiden. Denn wenn heutzutage beispielsweise geschäftliche Kontakte zu einem Oligarchen bekannt werden, dann ist der Shitstorm in sozialen Netzwerken nahezu vorprogrammiert.
Wenn Sie dies vermeiden wollen, dann laden wir Sie herzlich ein, eine Testversion unserer PEP- und Sanktionslistenprüfung kostenlos anzufordern oder einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Quellen:
¹ https://de.wikipedia.org/wiki/Sanktionsliste
² https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/sanctions-against-russia-explained/