Laut Statista wurden im Jahr 2023 in Deutschland rund 32.600 Geldwäschedelikte polizeilich erfasst.¹ Damit stieg deren Zahl das dritte Jahr in Folge und auch insgesamt auf einen neuen Höchststand. Mit Verfahren vor dem Hintergrund einer Enhanced Due Diligence (EDD), auch als erweiterte Sorgfaltspflicht bezeichnet, können Finanzdienstleister, aber auch andere Unternehmen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.
Eine Enhanced-Due-Diligence-Prüfung ist eine erweiterte Untersuchung, die dann durchgeführt wird, wenn bei Kunden oder Interessenten ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie in illegale Aktivitäten wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Korruption verwickelt sind. Dabei beinhaltet ein EDD-Verfahren vor allem folgende Elemente:
Customer-Due-Diligence- und Enhanced-Due-Diligence-Prüfungen markieren verschiedene Schritte zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, die von Finanzinstituten und anderen Unternehmen im Rahmen des KYC-Prozesses vollzogen werden.
Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Verfahren liegt in der Tiefe der durchgeführten Prüfungen. So erfolgt das Customer-Due-Diligence-Verfahren bei potenziellen Kunden oder Geschäftspartnern, die grundsätzlich ein Risiko für den Betrieb darstellen. Die Enhanced-Due-Diligence-Prüfung wird hingegen bei einem erhöhten Risiko angewendet.
Dieses liegt beispielsweise vor bei
Auch der Unternehmens- oder Wohnsitz in einem Hochrisiko-Staat ist ein Indiz für das Anwenden von Enhanced-Due-Diligence-Verfahren. Hierzu veröffentlicht die BaFin in regelmäßigen Abständen Rundschreiben „betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen“.² Darin wird ausdrücklich auf die in § 15 Abs. 5 GwG aufgeführten verstärkten Sorgfaltspflichten hingewiesen.
Unsere Lösung zur elektronischen Identitätsprüfung (eIDV) versetzt Unternehmen in die Lage, Risiken zu reduzieren und gleichzeitig die geforderte Compliance sicherzustellen. Dazu standardisiert und verifiziert die Lösung zunächst den Namen sowie die Adresse einer Person und prüft anschließend, ob diese unter der angegebenen Anschrift gemeldet ist. Mithilfe des Geburtsdatums erfolgt dann die vollständige Identitätsverifizierung der (Kontakt-)Daten. Schließlich prüft unsere Lösung, ob die Person in Sanktionslisten bzw. in Verzeichnissen politisch exponierter Personen aufgeführt ist oder aber in Negativnachrichten auftaucht (Adverse Media Screening). Im Rahmen von Know-Your-Business(KYB)-Prozessen werden zusätzlich Registernummern sowie der Betriebsstatus von Unternehmen geprüft.
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Quellen: